Wohnungsbauförderung
Die seit vielen Jahren beliebte Broschüre "Bauen und Wohnen in Lünen", Tipps für die Wohnungsbauförderung für Eigentumsmaßnahmen, liegt jetzt in ihrer aktuellen Ausgabe bei der Stadtverwaltung, Abteilung Wohnen und Arbeiten, vor.
(Bestellmöglichkeit siehe unten)
Wenn Sie in Lünen ein Haus bauen oder erwerben und eine öffentliche Wohnungsbauförderung erhalten, profitieren Sie von dem Stadtbonus.
Lünen ist die einzige Stadt im Kreis Unna, wo Sie diesen besonderen finanziellen Vorteil erhalten können.
Ihre Vorteile:
Beim Neubau beträgt der zusätzliche Darlehensbetrag, den eine Familie mit mindestens einem Kind erhalten kann
20.000,- EUR.
Für dieses zusätzliche Darlehen sind je nach persönlichen Verhältnissen entweder keine oder lediglich 2 % Zinsen zu entrichten.
Für bestehende Immobilien beträgt der zusätzliche Darlehensbetrag bis zu
14.000,- EUR.
Beziehen Sie diesen Vorteil in Ihre Überlegungen, ob Sie in Lünen bauen oder kaufen möchten, unbedingt mit ein. Unsere Ansprechpartner (siehe unten) beraten Sie gerne.
Neue Förderanträge wurden nur noch bis zum 15. September 2010 angenommen, Förderzusagen nur noch bis zum 30. September 2010 erteilt.
Anfang 2011 wird ein neues Wohnungsbauförderungsprogramm aufgelegt.
Das neue Wohnungsbauprogramm des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Bauen und Wohnen enthält Fördermöglichkeiten für Eigenheimerwerber.
Bei der Beantragung von Wohnungsbaumitteln für den Kauf bzw. Bau von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen berät die Stadt Lünen Sie weiterhin gerne, obwohl seit dem 01.02.2007 die Kreisverwaltung Unna zuständige Bewilligungsbehörde ist.
Auch nimmt die Stadt Lünen die entsprechenden Anträge entgegen und leitet sie an die Kreisverwaltung Unna weiter.
Zunächst einmal sind diese Mittel nicht mit der sog. Eigenheimzulage zu verwechseln, die ja bekanntlich seit Anfang 2006 weggefallen ist.
Die Wohnungsbauförderungsbestimmungen sehen 2 Modelle vor.
Grundsätzlich kommen für die Förderung Haushalte mit mindestens einem Kind oder einem Schwerbehinderten in Frage. Für die Zuordnung zu einem dieser 2 Modelle ist das Gesamthaushaltseinkommen sowie die Kinderzahl des Bau-/Kaufwilligen maßgebend.
So kann z. B. ein Ehepaar mit zwei minderjährigen Kindern, das in Lünen ein neues Haus erwerben will, noch Wohnungsbaumittel beantragen, wenn ihr jährliches Gesamteinkommen die Einkommensgrenze von 28.760 Euro um bis zu 40% übersteigt, also bis zu einem "bereinigten Einkommen" von 40.264 Euro. Bereinigtes Einkommen bedeutet, dass das im Jahr erzielte Einkommen wesentlich höher sein kann, da vom tatsächlichen Einkommen noch bestimmte Beträge wie z. B. Werbungskosten, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden.
Im o.g. Beispiel kann also das tatsächlich erzielte Einkommen bei der Werbungskostenpauschale von 920 Euro noch rund 58.800 Euro betragen, um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen.
Falls die Familie ein bereinigtes Einkommen von nicht mehr als 28.760 Euro hat, kann sie nach dem Modell A ein Baudarlehen von 87.000 Euro erhalten. Im Modell B, d. h. bei einem bereinigten Einkommen von höchstens 40.260 Euro, bekäme die Familie 50.000 Euro an Fördergeldern.
Die Darlehenskonditionen sind außerordentlich günstig: 0,5% Verwaltungskostenbeitrag sowie 1% Tilgung im Modell A; beim Modell B kommen noch 2% Zinsen hinzu. Nach 5 Jahren erfolgt eine Überprüfung des Haushaltseinkommens. Stellt sich hierbei heraus, dass bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden, kann eine Verzinsung von 3,5% eintreten.
Handelt es sich um eine gebrauchte Immobilie, werden 70% des Baudarlehens gewährt. Die Tilgung beträgt hier 4%; die Zinsen und der Verwaltungskostenbeitrag entsprechen denen bei Neuimmobilien.
Neben der Eigenheimförderung gibt es noch die Förderbereiche für den Mietwohnungsbau und für investive Maßnahmen im Bestand. In diesem Zusammenhang wird auf die "Richtlinie BestandsInvest" hingewiesen. Hier werden bestimmte bauliche Maßnahmen gefördert, die die Barrierefreiheit in oder an Wohngebäuden in einem gewissen Rahmen herstellt.
Weitere Einzelheiten sind der Broschüre zu entnehmen, die bei der Abteilung Wohnen und Arbeiten im Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1, 3. Etage, Zimmer 314, für eine Schutzgebühr von 15 Euro erhältlich ist.
Bei der Stadt Lünen oder beim Kreis Unna können Beratungsgespräche terminlich vereinbart werden. Diese sollten im übrigen dem Erwerb eines Bauobjektes immer vorausgehen!
Kreis Unna
Sachgebiet Wohnungswesen
Fr.-Ebert-Str. 32, 59425 Unna
für selbstgenutztes Eigentum
Thomas Flachmann
Telefon: 02303.27-2064
Telefax: 02303.27-1296
für Investitionsmaßnahmen im Bestand und Förderung im Mietwohnungsbau
Klaus Heberling
Telefon: 02303.27-1264
Telefax: 02303.27-1296